Stormarner Archive
Das Landesarchivgesetz vom 11.08.1992 gab den öffentlichen
Archiven in Schleswig-Holstein erstmals eine umfassende gesetzliche Grundlage,
die sie nicht nur zur Rechtssicherung und Verwaltungskontinuität
verpflichtete, sondern auch als moderne Dienstleistungsunternehmen für
Forschung, historische Bildungsarbeit und Kulturpflege auswies.
Am 1.1.2000 trat mit dem § 15 die sogenannte
Kommunalklausel in Kraft, die die Einrichtung von Archiven in Städten,
Ämtern und Gemeinden zur kommunalen Pflichtaufgabe erhob. Nun wurden auch
in mehreren Gemeinden und Ämtern des Kreises Stormarn neue Archive
aufgebaut und hauptamtliche Arbeitskräfte eingestellt. Diese Entwicklung
kennzeichnete nahezu das Ende eine langen Tradition: Seit 1924 waren im Kreis
ehrenamtliche Archivpfleger für einzelne sogenannte Archivsprengel
eingesetzt, die auf ihren Jahrestreffen von Archivaren des Staatsarchivs in
Kiel, des späteren Landesarchivs Schleswig-Holsteins in Schleswig, beraten
worden waren. Meist waren es Lehrer wie Walter Frahm, der erste Archivpfleger
im Kreis Stormarn, und Martin Wulf oder Pastoren wie Wilhelm Jensen aus
Wandsbek oder Martin Clasen aus Reinfeld, die sich auch als Heimatforscher
betätigten. Ihr Anliegen war weniger die kontinuierliche Sicherung der
Überlieferung der öffentlichen Verwaltungen und der Aufbau eines
Kommunalarchivs, eher sind sie als Sammler von Schriftgut jeglicher Art, Karten
und Fotografien einzustufen.
Nach der Zäsur des Zweiten Weltkriegs wurden ab 1948 die
Archivsprengel neu verteilt und die Tradition der Jahrestagungen wieder
aufgenommen. Seit Ende der 1980er Jahre erfolgte ein erster Generationenwechsel
in den bestehenden Archiven: Die ehrenamtlichen Archivpfleger wurden z.T. durch
hauptamtliche wissenschaftliche Kräfte abgelöst, die auch weitere
Verwaltungsaufgaben übernahmen.
Aus: Günther, Barbara: Stormarn, Geschichte. In:
Stormarn-Lexikon. hrsg. von B. Günther. Wachholtz: Neumünster 2003.
S. 39.