Informationen für Erstbenutzer
Der erste Besuch in einem Archiv ist für die meisten
Benutzer mit vielen ungewöhnlich erscheinenden Dingen verbunden. Deshalb
ist es ratsam, sich vorab auf die Recherche gut vorzubereiten. Mit einer
telefonischen oder schriftlichen Voranfrage lassen sich oft wichtige Dinge
vorab klären, um die Entscheidung zu treffen, ob der Besuch des Archivs
für das Forschungsthema sinnvoll erscheint oder eher nicht.
Erster Schritt
Als erstes sollten Sie versuchen zu klären, ob das Archiv,
das Sie ansprechen wollen, auch zuständig ist und somit Unterlagen
für Ihr Thema bereithält. Landes- und Staatsarchive übernehmen
Unterlagen der staatlichen Verwaltung. Kommunalarchive verwahren, in
Abhängigkeit der Trägerschaft, z.B. Unterlagen der Kreisverwaltung,
einer Stadt oder eines Amtes, kirchliche Archive schließlich die von
Kirchengemeinden oder höheren Kirchenämtern. Wenn Sie Unterlagen zu
Ihrem Thema finden wollen, müssen Sie sich also zwei wichtige Frage
stellen:
Bei welchem Amt könnten zu Ihrem Thema Unterlagen
entstanden sein?
Und an welches Archiv gibt dies Amt seine Unterlagen
ab?
Erst dann werden Sie auch fündig. Archive und
selbstverständlich auch andere Einrichtungen wie Bibliotheken oder Museen
werden Ihnen sicherlich gern behilflich sein.
Sprengel
Wenn Sie vom vorhandenen Archivgut
ausgehen, sollten Sie im Archivführer bzw. der Beständeübersicht
nachlesen, welchen Zuständigkeitsbereich das jeweilige Archiv hat. Dieser
"Sprengel" definiert die geographische, organisatorische und zeitliche
Zuständigkeit des Archivs.
Beispiel: Das Kreisarchiv Stormarn ist zuständig
für die Überlieferung der Kreisverwaltung seit 1867.
D.h. im
Umkehrschluss, dass Sie keine Unterlagen aus der herzoglichen Verwaltung vor
1867 bei uns finden. Für dieses ist das Landesarchiv Schleswig-Holstein in
Schleswig zuständig, wie für die gesamte Überlieferung des
Hauses Gottorf.
Provenienzprinzip/Tektonik
Eng mit der
Frage nach der Verwaltungsstelle und somit nach dem Bestand sind die Begriffe
Provenienzprinzip und Tektonik verbunden. Der überwiegende Teil der
deutschen Archive bildet Bestände zu den abgebenden Behörden, um so
die Entstehungsprozesse zu wahren. Die Herkunft (Provenienz) bildet somit das
entscheidende Kriterium für die Bildung eines Bestandes, nicht der
sachliche Inhalt.
Beispiel: Unterlagen der Baubehörde zum Schulbau werden
also nicht mit denjenigen der Schulbehörde vermischt.
Nur so können Quellen wirklich objektiv interpretiert
werden, wenn auch klar ersichtlich ist, wie der Entstehungsprozess verlaufen
ist. Die Gesamtheit aller Bestände wird meist in einer Übersicht in
Gruppen gegliedert. Diese Gruppengliederung wird als "Tektonik" bezeichnet. Sie
richtet sich oft nach größeren zeitlichen Abschnitten,
Provenienzeneinheiten oder Archivgutgruppen (Schriftgut oder Sammlungsgut).
Sperrfristen
In den Archiven befinden sich
umfangreiche Unterlagen mit personenbezogenen Daten. Um die schutzwürdigen
Belange jedes einzelnen Bürgers zu wahren, sind diese Unterlagen für
einen festgelegten Zeitraum gesperrt.
In Schleswig-Holstein wird Archivgut mit personenbezogenem
Inhalt nach § 9 Abs. 3 des Landesarchivgesetztes Schleswig-Holstein vom
11.08.1992 erst zehn Jahre nach dem Tod der Person für die Nutzung
freigegeben. Da in den meisten Fällen das Ableben nicht bekannt ist, wird
die Frist auf 90 Jahre nach Geburt festgesetzt, wenn dies ebenfalls nicht
bekannt ist auf 60 Jahre seit Entstehung des Schriftguts. In Einzelfällen
können Fristen unter speziellen Voraussetzungen verkürzt werden.
Betroffene Personen sowie Bevollmächtigte haben jederzeit Zugriff auf die
Unterlagen.
Für weitere Unterlagen können besondere Sperrfristen
gelten.
Folgende Schritte
Grundsätzlich ist zu sagen, dass Sie Archivgut des
Kreisarchivs Stormarn nur im Benutzerraum in Bad Oldesloe einsehen können.
Aufgrund der Einmaligkeit der Unterlagen sowie Gründen der
Rechtssicherheit, Datenschutzes sowie der Bestandserhaltung können die
Unterlagen nicht entliehen werden.
Da es sich um Unterlagen einer öffentlichen Verwaltung
handelt, müssen Sie nach § 3, Abs. 2 der Satzung über die
Nutzung des Archivs des Kreises Stormarn vom 30.10.1996 einen schriftlichen
Benutzerantrag stellen, der eine Beschreibung Ihres konkreten Themas
enthält. Die Vorlage von Archivalien wird dann ausschließlich
für dieses Thema genehmigt, abgelehnt oder mit Auflagen (Bedingungen)
versehen.
Bei Verstößen gegen die Satzung oder Auflagen kann
Ihnen die Nutzung des Kreisarchivs versagt werden.
Wenn Ihr Benutzungsantrag genehmigt wurde, stehen Ihnen
umfangreiche Materialien für Ihre Forschung zur Verfügung. Lassen Sie
sich zu Ihren Vorarbeiten beraten, in welchen Beständen Sie evtl.
zusätzlich fündig werden können.
Die Arbeit in einem Archiv ist kein Hexenwerk, muss allerdings
gut vorbereitet sein, um schnell und effizient an die gewünschten Quellen
zu gelangen. In vielen Fällen empfiehlt es sich, mit der Literatur
anzufangen!
Viel Erfolg bei Ihrem Forschungsthema!