Detlev von Bülow
Detlev von Bülow
Bülow, Detlev Wilhelm Theodor von
(* 16.4.1854 in
Schwerin, 11.2.1926 in Bad Wildungen)
Jurist, Landrat,
Oberpräsident der Provinz Schleswig-Holstein und Mitglied des
preußischen Landtags
Bülow gehörte dem mecklenburgischen und
schleswig-holsteinischen Adel an. Sein Vater, Friedrich Gustav von Bülow,
war großherzoglich mecklenburgischer Kammerherr und Gutsbesitzer auf
Bothkamp und Bossee, seine Mutter Thekla Gräfin von Holstein.
Schon in jungen Jahren war Detlev von Bülow öfter
krank. So war seine Ausbildung am Gymnasium in Flensburg von Herbst 1868 bis
1875 wiederholt durch Diphtherie unterbrochen. Im Anschluss begab sich
Bülow in Kuraufenthalte, bis er am 21. Oktober 1875 mit dem Studium der
Rechtswissenschaften begann, zunächst in Bonn, später auch in
Leipzig, Kiel und Berlin, wo er am 17. Mai 1879 die erste Juristische
Prüfung ablegte.
Nach zweijähriger Tätigkeit als Gerichtsreferendar am
königlichen Appellationsgericht und am Oberlandesgericht in Frankfurt a.M.
wechselte Bülow 1881 in den allgemeinen Verwaltungsdienst und wurde
Regierungsreferendar in Potsdam. Trotz der immer wiederkehrenden Krankheit
machte Bülow Karriere im Verwaltungsdienst. Im Oktober 1885 zum
Regierungsassessor ernannt, kam Bülow zunächst nach Schleswig und war
dann verschiedentlich, auch in Vertretung seines älteren Bruders, Cai
Friedrich Gustav von Bülow, des Landrats des Kreises Eckernförde,
tätig.
So konnte Bülow schon einige Erfahrung in der Verwaltung
eines Landkreises mitbringen, als er im Mai 1887, vorerst kommissarisch, die
Geschäfte im Landkreis Stormarn übernahm. Am 20. Oktober wurde er
dann regulär zum königlichen Landrat ernannt.
Als Stormarner Landrat machte Bülow mehrfach darauf
aufmerksam, dass der Kreis mit einer Einwohnerzahl von ca. 80.000, einer
größeren Verwaltung bedürfe. Viel mehr als das
Alltagsgeschäft war für Bülow auch nicht möglich. Durch
sein ganzes Leben zieht sich die schwache körperliche Verfassung, die ihn
mehrfach zu Kuraufenthalten zwingt und schließlich auch für seinen
Abschied aus dem Amt im Mai 1894 verantwortlich ist.
Hinzu kommt, dass er seit 1889 auch als freikonservativer
Abgeordneter im Preußischen Landtag sitzt und infolgedessen mehrfach aus
der Kreisstadt Wandsbek abwesend war.
Nach seinem Abschied zieht sich Bülow vorerst aus dem
Staatsdienst zurück, um sich der Bewirtschaftung seines 1893 geerbten
Fideikommissgutes Bossee bei Westensee zu widmen. Dennoch machte Bülow
weiter Karriere im Staatsdienst. Am 20. Februar 1907 wurde er zum
schleswig-holsteinischen Oberpräsidenten ernannt.
In dieser Zeit setzte er sich beispielsweise für die
Errichtung einer Eiderbrücke bei Friedrichstadt ein. Doch wiederum sieben
Jahre später reichte er am 30. September 1914 seinen Abschied aus
gesundheitlichen Gründen ein. Jedoch gab es auch vage Gerüchte um
Uneinigkeiten zwischen dem Oberpräsidenten und der preußischen
Regierung.
Militärisch war Bülow nur soweit engagiert, wie es
sein Stand verlangte. So diente er als einjähriger Freiwilliger
während seines Studiums in Bonn beim Königs-Husaren-Regiment und
wechselte später als Seconde-Lieutenant zum Husaren-Regiment Kaiser Franz
Josef von Österreich, König von Ungarn in Schleswig-Holstein und
erhielt die Landwehrdienstauszeichnung 2. Klasse.
Er war verheiratet mit Magna von Wedderkop, der Tochter des
Kammerherrn Friedrich Ludwig Wilhelm von Wedderkop. Sie hatten der Kinder.
Bülow war königlich preußischer Kammerherr, Wirklicher Geheimer
Rat und seit 1905 Ehrenritter des Johanniterordens.