Wennemar Haarmann
Wennemar Haarmann
Haarmann, Wennemar
(* 18.4.1914 in Dortmund, 5.5.1993
Bad Oldesloe)
Jurist, Landrat
Haarmann prägte als Stormarner Landrat die Entwicklung des
Kreises in seiner Amtszeit zwischen 1957 und 1975 maßgeblich und
engagierte sich insbesondere in Fragen der Regionalplanung.
Seine berufliche Ausbildung hatte er mit dem Studium der Rechts-
und Staatswissenschaften in Heidelberg, Leipzig und Münster (1932-1935)
begonnen, bevor er zwischen 1936 und 1939 als Gerichtsreferendar in Hamm/Westf.
tätig war.
Nach Wehr- und Kriegsdienst sowie Gefangenschaft und der 1941
erfolgten Promotion setzte er seine Laufbahn nach dem Zweiten Weltkrieg als
Assessor (1945-1947) und Städtischer Rechtsrat (1947-1950) in Hagen/Westf.
fort. Anschließend wirkte Wennemar Haarmann sieben Jahre als
Stadtdirektor in Lüdenscheid.
Am 25.6.1957 wählte ihn der Stormarner Kreistag erstmals
zum Landrat (Amtsbeginn: 16.8.1957), bevor er am 5.3.1963 für zwölf
weitere Jahre bestätigt wurde.
In seiner insgesamt 18-jährigen Amtszeit war er
insbesondere an den vielfältigen regionalplanerischen Problemen
interessiert, die sich in dieser Zeit des Strukturwandels für Stormarn
ergaben. Im Mittelpunkt stand die Zusammenarbeit mit Hamburg sowie den anderen
Hamburger Umland-Kreisen.
Haarmann gilt u.a. als Initiator der "Arbeitsgemeinschaft der
Hamburg-Randkreise", die ab 1960 zu einem wichtigen Instrument der
Regionalplanung wurde, und war Vorsitzender des schleswig-holsteinischen
Landkreistages.
Er zeichnete sich darüber hinaus durch vielfältige
ehrenamtliche Tätigkeiten aus, u.a. als Kreisvorsitzender des Deutschen
Roten Kreuzes und des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge.
Für sein kommunalpolitisches Engagement, das sich auch in
Fachveröffentlichungen niederschlug, erhielt er u.a. 1963 die
Freiherr-vom-Stein-Gedenkmedaille und 1974 das Bundesverdienstkreuz I. Klasse.
Nach dem Ende seiner Amtszeit war Haarmann als Rechtsanwalt in
Bad Oldesloe tätig.
NF
Schriften:
Gemeinsame Landesplanung Hamburg/Schleswig-Holstein, in:
Deutsches Verwaltungsblatt 81 (1966), S. 292-300.
Die Hamburg-Rand-Planung aus der Sicht der
schleswig-holsteinischen Kreise, in: Raumordnung an der Niederelbe. Methoden
und Ziele, Kiel, Hamburg, Hannover 1968, S. 79-93.