Friedrich Knutzen
Friedrich Knutzen
Knutzen, Friedrich
(* 13.1.1881 in Gangerschild,
11.5.1938 in Schopfheim)
Landrat
Knutzen begann 1896 eine Ausbildung zum Verwaltungsangestellten
in Eckernförde; 1898-1910 arbeitete er, zuletzt als Stadtsekretär, in
Eutin. 1910-1919 war er Gemeindevorsteher in Ahrensburg, ab 1911 auch
Amtsvorsteher im Amtsbezirk Ahrensburg-Woldenhorn.
1912-1919 saß er im Stormarner Kreistag, später auch
im Kreisausschuss und leitete im Ersten Weltkrieg die Kreisstelle für
Lebensmittelversorgung. Während dieser Zeit bekam Knutzen Einblicke in die
Belange des Kreises.
Im Aug. 1919 wurde er mit den Stimmen von DDP und DNVP
(Parteien) der erste demokratisch gewählte, zunächst kommissarische
Landrat Stormarns, außerdem der erste Landrat aus der mittleren
Verwaltungslaufbahn.
Nach erneuter Bestätigung des Kreistages wurde er am
18.2.1920 als Landrat ernannt. 1919 trat Knutzen in die DDP ein und wurde
Mitglied der Stormarnloge in Bad Oldesloe (Freimaurer).
Seine erste Bewährungsprobe hatte er im Kapp-Putsch, wo er
besonnen reagierte. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren die
Beseitigung der Folgen des Ersten Weltkriegs und der Inflation: v.a. Schaffung
von Arbeitsplätzen, Bau von Wohnungen und Siedlungen, Förderung des
Verkehrswesens u.a. durch Aufbau von Autobuslinien, Bau und Erweiterung
kreiseigener Einrichtungen wie z.B. das Kreiskrankenhaus (Gesundheitswesen).
Aufgrund des Zustandes der Wandsbeker Dienstwohnung
(Kreisverwaltung) erkrankte Knutzen, wie auch seine Familie, an Tuberkulose und
musste mehrfach monatelang die Dienstgeschäfte übertragen, so auch
1927 während der Verhandlungen zum Unterelbegebietsgesetz.
Knutzen war ein ausgewiesener Kenner der Landesplanung im
Hamburger Umland und brachte dies in seine "Denkschrift über die
Wanderungs- und Siedlungsvorgänge im Unterelbegebiet" (1933,
Müthling) ein.
Bereits 1932 bemühte sich eine Gruppe Stormarner
Kreistagsabgeordneter des rechten Spektrums, Knutzen durch Reichskanzler Papen
absetzen zu lassen. Erst nach der Machtergreifung der NSDAP
(Nationalsozialismus) wurde er am 17.3.1933 seines Amtes enthoben und in den
einstweiligen Ruhestand versetzt.
Obwohl von der NSDAP-Kreisleitung heftig angegriffen, erfolgte
im Sept. 1933 auf Betreiben des Regierungspräsidenten Wallroth seine
Versetzung an die Regierung in Schleswig als Referent für
vorstädtische Kleinstadtsiedlungen im Unterelbegebiet. Die während
seiner Stormarner Zeit erworbenen Kenntnisse von Groß-Hamburg waren
für die Provinz Schleswig-Holstein wertvoll.
Versuche, ihn durch berufliche Angebote nach Hamburg zu holen,
scheiterten. 1937 wurde Knutzen für zwei Jahre als Landesplaner zur
Landesplanungsgesellschaft Schleswig-Holstein überstellt, um die
Interessen Schleswig-Holsteins bei den Umsetzungen des
Groß-Hamburg-Gesetzes zu vertreten. Er starb 1938 bei einem
Kuraufenthalt.
BG Perrey, S. 187-299. - Hans Müthling,
Friedrich Knutzen. Landrat des Kreises Stormarn,
in: JbAV 1962, S.
66-71.