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Signatur
V 100 / 38242
Media ID
220404
Datierung
28. April 1968
Name/ Fotograf/ Druckerei/ Seite
Seite: 3
Provenienz
Lübecker Nachrichten
7. Bauwesen // 7.2 Bauplanung
Schönnigstedt berücksichtigte die Kieler Auflagen für [Name maskiert]
Schönningstedts Bürgervorsteherin Gertud Lege geht vor der Gemeindevertretung auf die jahrelange Geschichte um die geplante Bebauung des Geländes "Krabbenkamp" und die Rollen, welche Aumühle, die Hamburger Baugesellschaft "Neues Heim", die Gemeinde, Kreis und Land hierbei gespielt haben, ein. Nachdem die Gemeinde zuletzt eine Untätigkeitsklage gegen das Land beschlossen hat, sichtet Innenminister Schlegelberger die Unterlagen und erteilt unter Auflagen, welche die Landschaftserhaltung, die Einrichtung eines Wanderweges und die Verbindungen des neuen Wohngebiets zur Kreisstraße Schönningstedt - Aumühle, nach Wohltorf, Aumühle, Schönningstedt und zum Bahnhof betreffen, die Genehmigung zur Bebauung des Geländes im Billetal. Darauf beschließt die Gemeindevertretung die notwendige Änderung des Bebauungsplans.
