Recherche vor Ort

Informationen für Erstbenutzerinnen und -benutzer

Folgende Schritte sollten Sie beachten, bevor Sie ins Kreisarchiv kommen:

Versuchen Sie durch eine Recherche in der Mediendatenbank zu ermitteln, ob erschlossenes Archivgut im Kreisarchiv vorliegt.

Falls Sie keine Unterlagen zum Thema finden, kann dies folgende Gründe haben:

  1. Die Kreisverwaltung ist nicht zuständig für diese Aufgabe und das Kreisarchiv übernimmt deshalb keine Unterlagen hierzu. Informationen über die Zuständigkeiten der Kreisverwaltung finden Sie auf der Website der Kreisverwaltung.
  2. Die Unterlagen sind noch nicht in der Archivdatenbank erschlossen. Schicken Sie uns gerne eine E-Mail, wir prüfen dann ob bei uns Unterlagen vorliegen.

 

Um Einsicht in Archivalien vor Ort zu erhalten, ist vor Ort ein Benutzerantrag mit Thema und Zweck Ihrer Recherche auszufüllen.

Bitte beachten Sie, dass Unterlagen mit personenbezogenen Inhalten i. d. R. für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum einer Schutzfrist unterliegen. Nach dem schleswig-holsteinischen Landesarchivgesetz erfolgt eine Freigabe dieser Dokumente 10 Jahre nach dem Tod der Betroffenen, wenn dieser nicht bekannt ist 90 Jahre nach Geburt, falls beides unbekannt ist dann 60 Jahre nach Entstehung des Schriftgutes. In Einzelfällen ist eine Schutzfristverkürzung möglich.

 

Archivalien können im Original nur vor Ort während der Öffnungszeiten in unserem Benutzerraum eingesehen werden.

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Bitte melden Sie sich vorher telefonisch oder per E-Mail an.